Kosten

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Es handelt sich um eine Privatpraxis

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach dem erhöhten Satz der Gebührenordnung (3,5-fach). Die Kosten hängen dabei im Einzelfall von den erbrachten Leistungen und der Komplexität der Behandlung ab. Bitte rechnen Sie bei einer komplexen, ärztlich-psychotherapeutischen Behandlung mit Kosten ab 200 Euro pro Behandlungsstunde, psychiatrische Behandlungen mit Schwerpunkt Medikation nehmen meist eine halbe Stunde in Anspruch, was entsprechend mit ca. 100 Euro zu vergüten ist.
Das Erstgespräch ist ebenfalls kostenpflichtig und wird wie oben beschrieben abgerechnet.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sollte dies bitte 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von dem Gesamtbetrag anfallen.

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Privat versicherte Patienten

Von privaten Krankenkassen wird meist ein wesentlicher Teil der Kosten übernommen. Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung zum Anfang der Therapie, ob und in welchem Umfang Psychotherapie erhalten ist. Die Kostenübernahme richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der Sitzungen kann begrenzt werden oder die Kosten können nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz oder prozentual bzw. gestaffelt erstattet werden. Bitte gehen Sie deshalb grundsätzlich davon aus, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden und eine gewisse Selbstbeteiligung erforderlich ist.

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Selbstzahler

Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung. Auch entfällt hier die Antragsstellung auf Psychotherapie, sodass sofort mit der Behandlung begonnen werden kann. Im Fall von Psychotherapie werden bei Selbstzahlern ebenfalls 200 € pro Behandlungsstunde berechnet.

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Über Beihilfe versicherte Patienten

Es erfolgt keine Antragstellung bei Beihilfestellen. Gerne können Sie sich jedoch als Selbstzahler in der Praxis vorstellen.

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Gesetzlich versicherte Patienten

Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten nicht übernommen. Behandlungen im Verfahren der Kostenerstattung werden nicht angeboten. Gerne können Sie sich jedoch als Selbstzahler in der Praxis vorstellen.

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Testdiagnostik

Die Testdiagnostik dient dabei der Absicherung der Diagnose bzw. der Dokumentation des Ausgangsbefunds. Hierfür sind Kosten von 100 € zu veranschlagen. Eine Testdiagnostik ohne ärztliche diagnostische Gespräche ist nicht sinnvoll und wird deshalb in der Praxis auch nicht angeboten.

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